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Studium
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Abschnitt 3 - Studienordnung
§ 14 Zuständigkeiten, Organisation und Durchführung des Studiums
§ 15 Ausbildungspersonal während der berufspraktischen Studienzeiten
§ 16 Erholungsurlaub
§ 17 Dauer und Gliederung des Studiums
§ 18 Leistungstests
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDVDV)
§ 16 Erholungsurlaub
Die Hochschule bestimmt die Zeiten des Erholungsurlaubs.