(1) Die Ausbildungsinhalte werden in drei Ausbildungsgebieten vermittelt.
(2) Das Ausbildungsgebiet 1 besteht aus den Fächern 1. Einsatzlehre, 2. Kriminalistik und 3. Polizeidienstkunde.
(3) Das Ausbildungsgebiet 2 besteht aus den Fächern 1. Einsatzrecht und 2. Recht des öffentlichen Dienstes.
(4) Das Ausbildungsgebiet 3 besteht aus den Fächern 1. Staats- und Verfassungsrecht, 2. politische Bildung und 3. Psychologie.