(1) Die Ausbildungsinhalte werden in drei Ausbildungsgebieten vermittelt.

(2) Das Ausbildungsgebiet 1 besteht aus den Fächern

    1. Einsatzlehre,

    2. Kriminalistik und

    3. Polizeidienstkunde.

(3) Das Ausbildungsgebiet 2 besteht aus den Fächern

    1. Einsatzrecht und

    2. Recht des öffentlichen Dienstes.

(4) Das Ausbildungsgebiet 3 besteht aus den Fächern

    1. Staats- und Verfassungsrecht,

    2. politische Bildung und

    3. Psychologie.