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Abschnitt 5 - Schlußvorschriften
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fahrzeugteileverordnung
(Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung - FzTV)
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1)
Diese Verordnung tritt am 19.
November 1998 in Kraft.
(2)