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Abschnitt 4 - Bestandsschutz
§ 15 Bisherige Genehmigungen
Fahrzeugteileverordnung
(Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung - FzTV)
§ 15 Bisherige Genehmigungen
Allgemeine Bauartgenehmigungen und Einzelgenehmigungen, die vor dem 19.
November 1998 erteilt worden sind, bleiben gültig.
Die §
§ 10
und
14
gelten sinngemäß.