Der Flugberatungsdienst umfaßt

1. die Sammlung, Auswertung und Bekanntmachung der Nachrichten, die für eine sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen notwendig ist;

2. die Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung von Flugplänen;

3. die Beratung der Luftfahrzeugführer bei der Flugvorbereitung;

4. die Herstellung und Veröffentlichung von Luftfahrtkarten.