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Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensgrundsätze
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Gegenstand der Wertermittlung
§ 3 Grundsatz der Flugzeugbeleihungswertermittlung
§ 4 Verfahren zur Ermittlung von Beleihungswerten für Flugzeuge
Flugzeugbeleihungswertermittlungsverordnung
(Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Flugzeugen nach § 26d Absatz 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes - FlugBelWertV)
§ 1 Anwendungsbereich
Bei der Ermittlung der Flugzeugbeleihungswerte nach
§ 26d Absatz 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes
und bei der Erhebung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.