1. sie aus Schutzgebieten stammen, die frei von diesen Seuchen sind,
2. sie in einem zugelassenen Verarbeitungsbetrieb unter Bedingungen gehältert und verarbeitet werden, die eine Übertragung von Seuchenerregern verhindern,
3. Fische vor dem Versand getötet und ausgenommen werden oder
4. Weichtiere oder Krebstiere unverarbeitet oder als Verarbeitungserzeugnisse versandt werden.