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7. - Fahreignungs-Bewertungssystem
§ 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
§ 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde
§ 42 Fahreignungsseminar
§ 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes
§ 43a Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar
§ 44 Teilnahmebescheinigung
§ 45 (weggefallen)
Fahrerlaubnis-Verordnung
(Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - FeV)
§ 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen.