Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
I. - Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
§ 1 Grundregel der Zulassung
§ 2 Eingeschränkte Zulassung
§ 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung
Fahrerlaubnis-Verordnung
(Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - FeV)
§ 1 Grundregel der Zulassung
Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.