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Sechster Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften
§ 32 Zuständigkeiten
§ 33 Überwachung
§ 33a Fortbildung
§ 34 Ausnahmen
§ 34a Kosten
§ 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 36 Ordnungswidrigkeiten
Fahrlehrergesetz
(Gesetz über das Fahrlehrerwesen - FahrlG)
§ 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Zustimmung des Bundesrates Allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen.