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Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts
§ 4 Feststellung von gleicher oder gleichwertiger Arbeit, benachteiligungsfreie Entgeltsysteme
§ 5 Allgemeine Begriffsbestimmungen
§ 6 Aufgaben von Arbeitgebern, Tarifvertragsparteien und betrieblichen Interessenvertretungen
§ 7 Entgeltgleichheitsgebot
§ 8 Unwirksamkeit von Vereinbarungen
§ 9 Maßregelungsverbot
Entgelttransparenzgesetz
(Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern - EntgTranspG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.