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Abschnitt 3 - Datenschutzrechtliche Regelungen
§ 8 Verarbeitung der erhobenen Daten
§ 9 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
§ 10 Datenübermittlung an die Kommission
§ 11 Berichtigung, Speicherung und Löschung der erhobenen Daten
§ 12 Errichtung einer Datenbank
§ 13 Datenschutzrechtliche Verantwortung
§ 14 Einsichtnahme
Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
(Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz - EnSTransV)
§ 14 Einsichtnahme
Die nach dieser Verordnung erhobenen Daten sind ausschließlich über die allgemein zugängliche Internetseite nach
§ 3 Absatz 4
einsehbar.
Die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte bleiben unberührt.