Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Kapitel 7 - Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
§ 38 Harmonisierte Normen
§ 39 Übergangsvorschriften
§ 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung
(Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge - EG-FGV)
§ 38 Harmonisierte Normen
Soweit in dieser Verordnung auf DIN-, EN- oder
ISO/IEC-Normen
Bezug genommen wird, sind diese im Beuth-Verlag GmbH, Berlin, erschienen.
Sie sind beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.