Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Unterabschnitt 3 - Erfüllung der Aufgaben
§ 8 Zusammenarbeit mit Dritten
§ 9 Produktionen
§ 10 Werbung
§ 11 Sponsern
§ 12 Programmabgabe an Dritte
§ 13 Transkription
§ 14 Druckwerke
§ 15 Sendetechnik
Deutsche-Welle-Gesetz
(Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle" - DWG)
§ 14 Druckwerke
Die Deutsche Welle kann Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt veröffentlichen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.