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Dritter Abschnitt - Richterverhältnis
§ 8 Rechtsformen des Richterdienstes
§ 9 Voraussetzungen für die Berufungen
§ 10 Ernennung auf Lebenszeit
§ 11 Ernennung auf Zeit
§ 12 Ernennung auf Probe
§ 13 Verwendung eines Richters auf Probe
§ 14 Ernennung zum Richter kraft Auftrags
§ 15 Wirkungen auf das Beamtenverhältnis
§ 16 Dauer der Verwendung als Richter kraft Auftrags
§ 17 Ernennung durch Urkunde
§ 17a
§ 18 Nichtigkeit der Ernennung
§ 19 Rücknahme der Ernennung
§ 19a Amtsbezeichnungen
§ 20 Allgemeines Dienstalter
§ 21 Entlassung aus dem Dienstverhältnis
§ 22 Entlassung eines Richters auf Probe
§ 23 Entlassung eines Richters kraft Auftrags
§ 24 Beendigung des Dienstverhältnisses durch richterliche Entscheidung
Deutsches Richtergesetz (DRiG)
§ 17a
Legt ein Richter sein Mandat nieder und bewirbt er sich zu diesem Zeitpunkt erneut um einen Sitz im Deutschen Bundestag, so ist die Übertragung eines anderen Amtes mit höherem Endgrundgehalt nicht zulässig.