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Abschnitt 3 - Schlussvorschriften
§ 32 Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung
§ 33 Übergangsregelung für künftige Änderungen
§ 34 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
DPMA-Verordnung
(Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt - DPMAV)
§ 33 Übergangsregelung für künftige Änderungen
Für Anträge, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung jeweils in ihrer bis dahin geltenden Fassung.