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Abschnitt 2 - Verfahrensvorschriften
§ 7 DIN-Normen
§ 8 Behandlung von Eingängen, Empfangsbestätigung
§ 9 Formblätter
§ 10 Originale
§ 11 Übermittlung durch Telefax
§ 12 Einreichung elektronischer Dokumente
§ 13 Vertretung
§ 14 Mehrere Beteiligte, mehrere Vertreter
§ 15 Vollmachten
§ 16 Kennnummern für Anmelder, Vertreter und Angestelltenvollmachten
§ 17 Sonstige Erfordernisse für Anträge und Eingaben
§ 18 Fristen
§ 19 Entscheidung nach Lage der Akten
§ 20 Form der Ausfertigungen und Abschriften; formlose Mitteilungen
§ 21 Zustellung und formlose Übersendung
§ 22 Akteneinsicht
§ 23 (weggefallen)
§ 24 Verfahrenskostenhilfe
§ 25 Urkunden, Schmuckurkunden
§ 26 Berichtigung der Register und Veröffentlichungen
§ 27 Änderungen von Namen oder Anschriften
§ 28 Eintragung eines Rechtsübergangs
§ 29 Eintragung von dinglichen Rechten
§ 30 Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
§ 31 Aufbewahrung von eingereichten Gegenständen oder Unterlagen
DPMA-Verordnung
(Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt - DPMAV)
§ 7 DIN-Normen
DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.