1. die Höhe der Umlagen und Beiträge;
2. den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;
3. die Entlastung des Vorstands;
4. die Änderung der Satzung;
5. den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;
6. die Auflösung des Forstbetriebsverbands;
7. die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.