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Zweiter Abschnitt - Durchführung der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten
§ 5 Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
§ 6 Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörden
§ 7 Überprüfung der Wahlgeräte und Einweisung der Wahlvorsteher
§ 8 Ausstattung des Wahlvorstandes
§ 9 Wahlzelle
§ 10 Eröffnung der Wahlhandlung
§ 11 Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
§ 12 Schluß der Wahlhandlung
§ 13 Zählung der Wähler
§ 14 Zählung der Stimmen
§ 15 Wahlniederschrift
§ 16 Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen und der Wahlgeräte
§ 17 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
§ 18 Übergangsbestimmung
§ 19
§ 20 Inkrafttreten
Bundeswahlgeräteverordnung
(Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland - BWahlGV)
§ 5 Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
Soweit sich aus den Vorschriften dieser Verordnung nicht etwas anderes ergibt, gelten auch bei der Verwendung von Wahlgeräten die Vorschriften der Bundeswahlordnung oder der Europawahlordnung.