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Vierter Abschnitt - Vorbereitung der Wahl
§ 16 Wahltag
§ 17 Wählerverzeichnis und Wahlschein
§ 18 Wahlvorschlagsrecht, Beteiligungsanzeige
§ 19 Einreichung der Wahlvorschläge
§ 20 Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge
§ 21 Aufstellung von Parteibewerbern
§ 22 Vertrauensperson
§ 23 Zurücknahme von Kreiswahlvorschlägen
§ 24 Änderung von Kreiswahlvorschlägen
§ 25 Beseitigung von Mängeln
§ 26 Zulassung der Kreiswahlvorschläge
§ 27 Landeslisten
§ 28 Zulassung der Landeslisten
§ 29 (weggefallen)
§ 30 Stimmzettel
Bundeswahlgesetz (BWahlG)
§ 19 Einreichung der Wahlvorschläge
Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter, Landeslisten dem Landeswahlleiter spätestens am neunundsechzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen.