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VI. - Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen
§ 19 Sitzungen
§ 20 Tagesordnung
§ 21 Einberufung durch den Präsidenten
§ 22 Leitung der Sitzungen
§ 23 Eröffnung der Aussprache
§ 24 Verbindung der Beratung
§ 25 Vertagung der Beratung oder Schluß der Aussprache
§ 26 Vertagung der Sitzung
§ 27 Worterteilung und Wortmeldung
§ 28 Reihenfolge der Redner
§ 29 Zur Geschäftsordnung
§ 30 Erklärung zur Aussprache
§ 31 Erklärung zur Abstimmung
§ 32 Erklärung außerhalb der Tagesordnung
§ 33 Die Rede
§ 34 Platz des Redners
§ 35 Rededauer
§ 36 Sach- und Ordnungsruf, Wortentziehung
§ 37 Ordnungsgeld
§ 38 Ausschluss von Mitgliedern des Bundestages
§ 39 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen
§ 40 Unterbrechung der Sitzung
§ 41 Weitere Ordnungsmaßnahmen
§ 42 Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung
§ 43 Recht auf jederzeitiges Gehör
§ 44 Wiedereröffnung der Aussprache
§ 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit
§ 46 Fragestellung
§ 47 Teilung der Frage
§ 48 Abstimmungsregeln
§ 49 Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln
§ 50 Verfahren bei der Auswahl des Sitzes einer Bundesbehörde
§ 51 Zählung der Stimmen
§ 52 Namentliche Abstimmung
§ 53 Unzulässigkeit der namentlichen Abstimmung
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (BTGO 1980)
§ 42 Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung
Der Bundestag kann auf Antrag einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages die Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung beschließen.