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VI. - Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen
§ 19 Sitzungen
§ 20 Tagesordnung
§ 21 Einberufung durch den Präsidenten
§ 22 Leitung der Sitzungen
§ 23 Eröffnung der Aussprache
§ 24 Verbindung der Beratung
§ 25 Vertagung der Beratung oder Schluß der Aussprache
§ 26 Vertagung der Sitzung
§ 27 Worterteilung und Wortmeldung
§ 28 Reihenfolge der Redner
§ 29 Zur Geschäftsordnung
§ 30 Erklärung zur Aussprache
§ 31 Erklärung zur Abstimmung
§ 32 Erklärung außerhalb der Tagesordnung
§ 33 Die Rede
§ 34 Platz des Redners
§ 35 Rededauer
§ 36 Sach- und Ordnungsruf, Wortentziehung
§ 37 Ordnungsgeld
§ 38 Ausschluss von Mitgliedern des Bundestages
§ 39 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen
§ 40 Unterbrechung der Sitzung
§ 41 Weitere Ordnungsmaßnahmen
§ 42 Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung
§ 43 Recht auf jederzeitiges Gehör
§ 44 Wiedereröffnung der Aussprache
§ 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit
§ 46 Fragestellung
§ 47 Teilung der Frage
§ 48 Abstimmungsregeln
§ 49 Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln
§ 50 Verfahren bei der Auswahl des Sitzes einer Bundesbehörde
§ 51 Zählung der Stimmen
§ 52 Namentliche Abstimmung
§ 53 Unzulässigkeit der namentlichen Abstimmung
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (BTGO 1980)
§ 26 Vertagung der Sitzung
Die Sitzung kann nur vertagt werden, wenn es der Bundestag auf Vorschlag des Präsidenten oder auf Antrag einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages beschließt.