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V. - Die Mitglieder des Bundestages
§ 13 Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundestages
§ 14 Urlaub
§ 15 Anfechtung und Verlust der Mitgliedschaft
§ 16 Akteneinsicht und -abgabe
§ 17 Geheimschutzordnung
§ 18 Verhaltensregeln
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (BTGO 1980)
§ 15 Anfechtung und Verlust der Mitgliedschaft
Die Rechte eines Mitgliedes des Bundestages, dessen Mitgliedschaft angefochten ist, regeln sich nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes.
Nach diesem Gesetz richtet sich auch der Verlust der Mitgliedschaft.