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VIII. - Vorlagen und ihre Behandlung
§ 75 Vorlagen
§ 76 Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages
§ 77 Behandlung der Vorlagen
§ 78 Beratungen
§ 79 Erste Beratung von Gesetzentwürfen
§ 80 Überweisung an einen Ausschuß
§ 80a Überprüfung von Gesetzentwürfen auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit
§ 81 Zweite Beratung von Gesetzentwürfen
§ 82 Änderungsanträge und Zurückverweisung in zweiter Beratung
§ 83 Zusammenstellung der Änderungen
§ 84 Dritte Beratung von Gesetzentwürfen
§ 85 Änderungsanträge und Zurückverweisung in dritter Beratung
§ 86 Schlußabstimmung
§ 87 Verfahren zu Artikel 113 des Grundgesetzes
§ 88 Behandlung von Entschließungsanträgen
§ 89 Einberufung des Vermittlungsausschusses
§ 90 Beratung von Beschlußempfehlungen des Vermittlungsausschusses
§ 91 Einspruch des Bundesrates
§ 92 Rechtsverordnungen
§ 93 Zuleitung und Überweisung von Unionsdokumenten
§ 93a Ausschussberatung von Unionsdokumenten
§ 93b Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
§ 93c Subsidiaritätsrüge
§ 93d Subsidiaritätsklage
§ 94 Stabilitätsvorlagen
§ 95 Haushaltsvorlagen
§ 96 Finanzvorlagen
§ 96a Verfahren nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz
§ 97 Mißtrauensantrag gegen den Bundeskanzler
§ 98 Vertrauensantrag des Bundeskanzlers
§ 99 Dringliche Gesetzentwürfe der Bundesregierung nach Artikel 81 des Grundgesetzes
§ 100 Große Anfragen
§ 101 Beantwortung und Beratung von Großen Anfragen
§ 102 Ablehnung der Beantwortung der Großen Anfragen
§ 103 Beschränkung der Beratung über Große Anfragen
§ 104 Kleine Anfragen
§ 105 Fragen einzelner Mitglieder des Bundestages
§ 106 Aktuelle Stunde und Befragung der Bundesregierung
§ 107 Immunitätsangelegenheiten
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (BTGO 1980)
§ 105 Fragen einzelner Mitglieder des Bundestages
Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, kurze Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten.
Das Nähere wird in Richtlinien geregelt (Anlage 4).