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Abschnitt 7 - Schlussbestimmungen
§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
BSI-Zertifizierungs- und -Anerkennungsverordnung
(Verordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - BSIZertV)
§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die BSI-Zertifizierungsverordnung vom 7.
Juli 1992 (BGBl.
I S. 1230) außer Kraft.