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I. - Amtswohnungen
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Bundesregierung (BRegEntschBest)
§ 5
Die Amtswohnungen sind nach den Vorschriften der Anlage zu verwalten und zu bewirtschaften.