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Zweiter Unterabschnitt - Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes
§ 145 Revision
§ 146 Einlegung der Revision und Verfahren
§ 147 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 147 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.