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Erster Abschnitt - Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
§ 4 Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts
§ 5 (weggefallen)
§ 6 Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
§ 7 Versagung der Zulassung
§ 8 (weggefallen)
§ 9 (weggefallen)
§ 10 Aussetzung des Zulassungsverfahrens
§ 11 (weggefallen)
§ 12 Zulassung
§ 12a Vereidigung
§ 13 Erlöschen der Zulassung
§ 14 Rücknahme und Widerruf der Zulassung
§ 15 Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung
§ 16 (weggefallen)
§ 17 Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 13 Erlöschen der Zulassung
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erlischt, wenn durch ein rechtskräftiges Urteil auf Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft erkannt ist oder wenn die Rücknahme oder der Widerruf der Zulassung bestandskräftig geworden ist.