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- - Gegenstand des Monopols
§ 1 Gegenstand des Monopols
Branntweinmonopolgesetz
(Gesetz über das Branntweinmonopol - BranntwMonG)
§ 1 Gegenstand des Monopols
Das Branntweinmonopol umfasst, soweit nicht in diesem Gesetz Ausnahmen vorgesehen sind, die Übernahme des im Monopolgebiet hergestellten Branntweins aus den Brennereien (§
§ 58
ff.) sowie dessen Verwertung (§
§ 83
ff.).