Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Zweiter Abschnitt - Wahl des Bundespräsidenten
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (BPräsWahlG)
§ 10
Das Amt des Bundespräsidenten beginnt mit dem Ablauf der Amtszeit seines Vorgängers, jedoch nicht vor Eingang der Annahmeerklärung beim Präsidenten des Bundestages.