Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Dritter Teil - Wahl des Hauptpersonalrates
§ 42 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates
§ 43 Leitung der Wahl
§ 44 Durchführung der Wahl nach Bezirken
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
§ 42 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates
Für die Wahl des Hauptpersonalrates gelten die §
§ 32
bis
41
entsprechend, soweit sich aus den §
§ 43
und
44
nichts anderes ergibt.