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Zweiter Teil - Wahl des Bezirkspersonalrates
§ 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
§ 33 Leitung der Wahl
§ 34 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
§ 35 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
§ 36 Gleichzeitige Wahl
§ 37 Wahlausschreiben
§ 38 Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes
§ 39 Sitzungsniederschriften
§ 40 Stimmabgabe, Stimmzettel
§ 41 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO)
§ 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
Für die Wahl des Bezirkspersonalrates gelten die §
§ 1
bis
30
entsprechend, soweit sich aus den §
§ 33
bis
41
nichts anderes ergibt.