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Erster Abschnitt - Zulassungsvoraussetzungen
§ 1 Rechtsgrundlage des Emittenten
§ 2 Mindestbetrag der Wertpapiere
§ 3 Dauer des Bestehens des Emittenten
§ 4 Rechtsgrundlage der Wertpapiere
§ 5 Handelbarkeit der Wertpapiere
§ 6 Stückelung der Wertpapiere
§ 7 Zulassung von Wertpapieren einer Gattung oder einer Emission
§ 8 Druckausstattung der Wertpapiere
§ 9 Streuung der Aktien
§ 10 Emittenten aus Drittstaaten
§ 11 Zulassung von Wertpapieren mit Umtausch- oder Bezugsrecht
§ 12 Zulassung von Zertifikaten, die Aktien vertreten
Börsenzulassungs-Verordnung
(Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse - BörsZulV)
§ 1 Rechtsgrundlage des Emittenten
Die Gründung sowie die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag des Emittenten müssen dem Recht des Staates entsprechen, in dem der Emittent seinen Sitz hat.