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Zweiter Abschnitt - Organisation und Verfahren
§ 7 Zuständigkeit
§ 7a Datenübermittlung
§ 8 Aufbringung der Mittel
§ 9 Antrag
§ 10 Auskunftspflicht
§ 11 Gewährung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
§ 12 Aufrechnung
§ 13 Zuständige Stelle
§ 14 Bescheid
§ 15 Rechtsweg
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
§ 15 Rechtsweg
Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig.