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Zweiter Abschnitt - Organisation und Verfahren
§ 7 Zuständigkeit
§ 7a Datenübermittlung
§ 8 Aufbringung der Mittel
§ 9 Antrag
§ 10 Auskunftspflicht
§ 11 Gewährung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
§ 12 Aufrechnung
§ 13 Zuständige Stelle
§ 14 Bescheid
§ 15 Rechtsweg
Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
§ 14 Bescheid
Wird der Antrag auf Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen für Bildung und Teilhabe abgelehnt, ist ein Bescheid zu erteilen.
Das Gleiche gilt, wenn das Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen für Bildung und Teilhabe entzogen werden.