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Kapitel 2 - Verfahren
§ 9 Erteilungsverfahren
§ 10 Erteilung, Befristung und Entzug einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung
§ 11 Überprüfung eines Fahrzeugs, einer schwimmenden Anlage oder eines Schwimmkörpers
§ 12 Untersuchung von Amts wegen
§ 13 Gültigkeitsdauer, Verlängerung
§ 14 Vorläufige Fahrtauglichkeitsbescheinigung
§ 15 Gleichwertigkeit und Abweichungen
Binnenschiffsuntersuchungsordnung
(Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt - BinSchUO)
§ 11 Überprüfung eines Fahrzeugs, einer schwimmenden Anlage oder eines Schwimmkörpers
Bei der Überprüfung eines Fahrzeugs, einer schwimmenden Anlage oder eines Schwimmkörpers sind die in Anhang VIII in Verbindung mit Anhang II
§ 2
.13 vorgesehenen Regelungen anzuwenden.