(1) Der Bewerber hat den Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung der Erlaubnis mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde über den Prüfungsausschuss zu richten: 1. Familienname, 2. Geburtsname, 3. Vornamen, 4. Tag und Ort der Geburt, 5. Anschrift.
(2) Dem Antrag sind beizufügen: 1. eine Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises, 2. zwei gleiche Passbilder aus neuerer Zeit.
(3) Der Bewerber wird zur Prüfung zugelassen, wenn Abweichend von Satz 1 Nr. 1 darf ein Bewerber zur Prüfung auch drei Monate vor Erreichen des Mindestalters zugelassen werden.