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3. Abschnitt - Erwerb der Erlaubnis; Funkzeugnisse
§ 6 Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis
§ 7 Prüfungsvoraussetzungen
§ 8 Prüfungsausschüsse
§ 9 Prüfung
§ 10 Erteilung ohne Prüfung
§ 11 Ersatzausfertigung
§ 12 Entziehung
§ 13 Auskünfte
§ 14 Amtlich anerkanntes UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI)
Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung
(Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk - BinSchSprFunkV)
§ 6 Anforderungen für den Erwerb der Erlaubnis
Der Bewerber muss für die Erteilung der Erlaubnis das 15.
Lebensjahr vollendet und die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben.