Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt II - Fahrerlaubnis
§ 7 Einteilung der allgemeinen Fahrerlaubnisse
§ 8 Besondere Fahrerlaubnisarten Elbschifferpatent, Donaukapitänspatent
§ 9 Streckenzeugnis
§ 10 Allgemeine Anforderungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis
§ 11 Besondere Anforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis Fahrzeit, Fahrleistungen
§ 12 Besondere Anforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis Streckenfahrten
§ 13 Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Binnenschifferpatentverordnung
(Verordnung über Befähigungszeugnisse in der Binnenschiffahrt - BinSchPatentV)
§ 13 Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Soll eine Fahrerlaubnis, ein Befähigungszeugnis nach
§ 5 Abs. 1
oder ein Streckenzeugnis um eine nach
§ 7 Abs. 2
erlaubnispflichtige Strecke erweitert werden, gelten
§ 10 Abs. 1 Nr. 4
und
§ 12
entsprechend.