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Zweiter Abschnitt - Sondervorschriften und Ermächtigungen
§ 121 Inlandsvermögen
§ 121a Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964
§ 122 Besondere Vorschriften für Berlin (West)
§ 123 Ermächtigungen
§ 124 (weggefallen)
Bewertungsgesetz (BewG)
§ 122 Besondere Vorschriften für Berlin (West)
§ 50 Abs. 1
,
§ 60 Abs. 1
und
§ 67
gelten nicht für den Grundbesitz in Berlin (West).
Bei der Beurteilung der natürlichen Ertragsbedingungen und des Bodenartenverhältnisses ist das Bodenschätzungsgesetz sinngemäß anzuwenden.