Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Vierter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 41 Berechnung der Fristen
§ 42 Bereich der Seeschifffahrt
§ 43 Inkrafttreten
Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) (BetrVGDV1WO)
§ 41 Berechnung der Fristen
Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §
§ 186
bis
193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
entsprechende Anwendung.