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Abschnitt 2 - Zwischenprüfung
§ 7 Ziel und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt
§ 9 Prüfungsbereiche
§ 10 Prüfungsbereich Herstellen von Schalungen und Bewehrungen
§ 11 Prüfungsbereich Herstellen und Prüfen von Beton
Betonfertigteilbauerausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin - BetonFBAusbV)
§ 9 Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen von Schalungen und Bewehrungen sowie
2.
Herstellen und Prüfen von Beton.