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Unterabschnitt 1 - Allgemeine Pflichten und Rechte
§ 60 Grundpflichten
§ 61 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten
§ 62 Folgepflicht
§ 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
§ 64 Eidespflicht, Eidesformel
§ 65 Befreiung von Amtshandlungen
§ 66 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
§ 67 Verschwiegenheitspflicht
§ 68 Versagung der Aussagegenehmigung
§ 69 Gutachtenerstattung
§ 70 Auskünfte an die Medien
§ 71 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
§ 72 Wahl der Wohnung
§ 73 Aufenthaltspflicht
§ 74 Dienstkleidung
§ 75 Pflicht zum Schadensersatz
§ 76 Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte
§ 77 Nichterfüllung von Pflichten
§ 78 Fürsorgepflicht des Dienstherrn
§ 78a Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen
§ 79 Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz
§ 80 Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
§ 81 Reisekosten
§ 82 Umzugskosten
§ 83 Trennungsgeld
§ 84 Jubiläumszuwendung
§ 84a Rückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen
§ 85 Dienstzeugnis
§ 86 Amtsbezeichnungen
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 74 Dienstkleidung
Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident oder die von ihr oder ihm bestimmte Stelle erlässt die Bestimmungen über Dienstkleidung, die bei Wahrnehmung des Amtes üblich oder erforderlich ist.
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