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Unterabschnitt 3 - Ruhestand
§ 50 Wartezeit
§ 51 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
§ 52 Ruhestand auf Antrag
§ 53 Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
§ 54 Einstweiliger Ruhestand
§ 55 Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen
§ 56 Beginn des einstweiligen Ruhestands
§ 57 Erneute Berufung
§ 58 Ende des einstweiligen Ruhestands
§ 59 Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 50 Wartezeit
Der Eintritt in den Ruhestand setzt eine versorgungsrechtliche Wartezeit voraus, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.