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Abschnitt 3 - Laufbahnen
§ 16 Laufbahn
§ 17 Zulassung zu den Laufbahnen
§ 18 Anerkennung der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG und aufgrund in Drittstaaten erworbener Berufsqualifikationen
§ 19 Andere Bewerberinnen und andere Bewerber
§ 20 Einstellung
§ 21 Dienstliche Beurteilung
§ 22 Beförderungen
§ 23 Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten
§ 24 Führungsämter auf Probe
§ 25 Benachteiligungsverbote
§ 26 Rechtsverordnung über Laufbahnen
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 19 Andere Bewerberinnen und andere Bewerber
Der Bundespersonalausschuss oder ein von ihm bestimmter unabhängiger Ausschuss stellt fest, wer die Befähigung für eine Laufbahn ohne die vorgeschriebene Vorbildung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben hat.