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Abschnitt 2 - Beamtenverhältnis
§ 4 Beamtenverhältnis
§ 5 Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses
§ 6 Arten des Beamtenverhältnisses
§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
§ 8 Stellenausschreibung
§ 9 Auswahlkriterien
§ 10 Ernennung
§ 11 Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit
§ 11a Ableisten eines Vorbereitungsdienstes durch Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit
§ 12 Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung
§ 13 Nichtigkeit der Ernennung
§ 14 Rücknahme der Ernennung
§ 15 Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen
Bundesbeamtengesetz (BBG)
§ 4 Beamtenverhältnis
Beamtinnen und Beamte stehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis).