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Drittes Kapitel - Sonstige Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 166 Bestehende Hilfsbaue
§ 167 Fortgeltung von Betriebsplänen und Anerkennungen
§ 168 Erlaubnisse für Transit-Rohrleitungen
§ 168a Genehmigungen im Bereich der Erweiterung des Küstenmeeres
§ 168b Vorhandene Unterwasserkabel
§ 169 Übergangszeit bei Unterstellung unter die Bergaufsicht, eingestellte Betriebe
§ 170 Haftung für verursachte Schäden
§ 170a Verjährung bei Bergschäden
§ 171 Eingeleitete Verfahren
§ 171a Übergangsvorschrift
§ 172 Mutungen
§ 173 Zusammenhängende Betriebe
§ 174
§ 175
§ 176 Außerkrafttreten von Landesrecht, Verweisung
§ 177 (weggefallen)
§ 178 Inkrafttreten
Bundesberggesetz (BBergG)
§ 178 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1.
Januar 1982 in Kraft.
Abweichend hiervon treten die §
§ 32
,
65
bis
68
,
122 Abs. 4
,
§§ 123
,
125 Abs. 4
,
§ 129 Abs. 2
,
§ 131 Abs. 2
,
§§ 141
und
176 Abs. 3 Satz 2 und 3
am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.