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Drittes Kapitel - Sonstige Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 166 Bestehende Hilfsbaue
§ 167 Fortgeltung von Betriebsplänen und Anerkennungen
§ 168 Erlaubnisse für Transit-Rohrleitungen
§ 168a Genehmigungen im Bereich der Erweiterung des Küstenmeeres
§ 168b Vorhandene Unterwasserkabel
§ 169 Übergangszeit bei Unterstellung unter die Bergaufsicht, eingestellte Betriebe
§ 170 Haftung für verursachte Schäden
§ 170a Verjährung bei Bergschäden
§ 171 Eingeleitete Verfahren
§ 171a Übergangsvorschrift
§ 172 Mutungen
§ 173 Zusammenhängende Betriebe
§ 174
§ 175
§ 176 Außerkrafttreten von Landesrecht, Verweisung
§ 177 (weggefallen)
§ 178 Inkrafttreten
Bundesberggesetz (BBergG)
§ 166 Bestehende Hilfsbaue
Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden, nach den vor diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften rechtmäßig angelegten Hilfsbaue gelten als Hilfsbaue im Sinne dieses Gesetzes.