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Vierter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 98 Übergangsregelung
§ 99 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauWiAusbV 1999)
§ 99 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1.
August 1999 in Kraft.