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6. Abschnitt - Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin
§ 48 Ausbildungsberufsbild
§ 49 Ausbildungsrahmenplan
§ 50 Ausbildungsplan
§ 51 Berichtsheft
§ 52 Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauWiAusbV 1999)
§ 50 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.